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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Beratungs- und Implementierungsleistungen

der OS-Cons GmbH – nachfolgend „Anbieterin" –

§ 1 Geltungsbereich

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Anbieterin gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2)Die Anbieterin erbringt Beratungs- und Implementierungsleistungen insbesondere zur Optimierung betrieblicher Abläufe, zur Strukturierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen, zur Integration von KI-Anwendungen sowie zur Entwicklung und Umsetzung von Vertriebs-, Marketing-, Preis- und Erlösstrategien.

(3)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu Angeboten, Leistungsbeschreibungen, Statements of Work, Rahmenverträgen, Retainer-Verträgen und sonstigen Vereinbarungen der Parteien, soweit dort nichts Abweichendes vereinbart ist.

(4)Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1)Angebote der Anbieterin sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2)Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot der Anbieterin annimmt oder die Anbieterin mit Zustimmung des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.

(3)Gegenstand und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, einer Leistungsbeschreibung, einem Statement of Work, einem Retainer-Vertrag oder einer sonstigen Vereinbarung der Parteien.

§ 3 Leistungserbringung

(1)Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen fachgerecht auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen, Daten, Zugänge und Zielsetzungen.

(2)Soweit die Anbieterin Analysen, Einschätzungen, Konzepte oder Empfehlungen erstellt, dienen diese der fachlichen Unterstützung des Kunden bei der Vorbereitung geschäftlicher, organisatorischer oder technischer Maßnahmen.

(3)Entscheidungen über Auswahl, Priorisierung, Budgetierung und Umsetzung solcher Maßnahmen trifft der Kunde, soweit die Anbieterin nicht ausdrücklich mit einer bestimmten Umsetzungsleistung beauftragt ist.

(4)Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere für Umsatzsteigerungen, Kostensenkungen, Margenverbesserungen, Lead-Zahlen, Conversion Rates, Ranking-Ergebnisse, Kampagnenerfolge oder sonstige geschäftliche Kennzahlen.

(5)Rechtsberatung, Steuerberatung, Abschlussprüfung und Finanzanlageberatung sind nicht Gegenstand der Leistungen.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1)Der Kunde stellt der Anbieterin die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Systemzugänge, Berechtigungen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.

(2)Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Daten verantwortlich. Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, diese Angaben auf Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit zu prüfen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

(3)Soweit für die Leistungserbringung Zugänge zu Systemen, Drittanbieter-Tools, Datenbanken, Plattformen, Schnittstellen oder Administrationsbereichen erforderlich sind, stellt der Kunde die hierfür erforderlichen Berechtigungen rechtzeitig bereit. Zugangsdaten, API-Schlüssel, Tokens und vergleichbare Berechtigungen sind über einen hierfür geeigneten sicheren Übermittlungsweg bereitzustellen.

(4)Der Kunde sorgt dafür, dass die Anbieterin nur solche Zugänge und Berechtigungen erhält, die für die jeweilige Leistung erforderlich sind. Der Kunde bleibt für die Verwaltung, Änderung, Sperrung und Löschung von Zugängen und Berechtigungen in seinen eigenen Systemen verantwortlich, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

(5)Der Kunde ist für eine angemessene Sicherung seiner Daten, Systeme und bestehenden Konfigurationen verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich als Leistung der Anbieterin vereinbart ist. Vor wesentlichen Änderungen an Kundensystemen, Datenbeständen, Workflows, Automatisierungen, Schnittstellen oder Konfigurationen hat der Kunde für eine angemessene Sicherung oder Wiederherstellungsmöglichkeit zu sorgen, soweit dies technisch möglich und nach Art der Änderung erforderlich ist.

(6)Der Kunde stellt sicher, dass die für das Projekt erforderlichen Lizenzen, Nutzerrechte, Freigaben und technischen Voraussetzungen rechtzeitig vorliegen. Dies gilt insbesondere für Drittanbieter-Tools, Cloud-Dienste, KI-Systeme, CRM-Systeme, Marketing-Tools, Schnittstellen und sonstige Softwaredienste.

(7)Der Kunde benennt fachlich und technisch zuständige Ansprechpartner, die Rückfragen der Anbieterin beantworten und erforderliche Entscheidungen, Freigaben und Prüfungen in angemessener Zeit vornehmen können.

(8)Verzögerungen, Mehraufwände oder Einschränkungen der Leistungserbringung, die auf fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Kunden beruhen, hat die Anbieterin nicht zu vertreten. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen. Entstehender Mehraufwand ist nach den vereinbarten Stundensätzen zu vergüten, soweit die Anbieterin den Kunden auf den zusätzlichen Aufwand hinweist.

§ 5 Drittanbieter-Tools

(1)Die Anbieterin darf Drittanbieter-Tools einsetzen oder deren Einsatz beim Kunden empfehlen, soweit dies für die vereinbarte Leistung zweckmäßig ist und keine abweichende Vereinbarung besteht. Drittanbieter-Tools sind insbesondere Software, Plattformen, Automatisierungsdienste, KI-Plattformen, Analyse-Tools, CRM-Systeme, Marketing-Tools, Schnittstellen, Hosting-Dienste, Cloud-Dienste und sonstige digitale Dienste Dritter.

(2)Im Direktvertragsmodell kommt der Vertrag über das Drittanbieter-Tool unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Die Anbieterin schuldet in diesem Fall nur die vereinbarte Beratung, Einrichtung, Konfiguration, Anbindung oder Unterstützung. Vertragsschluss, Lizenzierung, Zahlung, Nutzerverwaltung, Administrationsrechte und Einhaltung der Bedingungen des Drittanbieters obliegen dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(3)Im Reseller-Modell stellt die Anbieterin dem Kunden den Zugang zu einem Drittanbieter-Tool im vereinbarten Umfang zur Verfügung oder rechnet Kosten eines Drittanbieter-Tools gegenüber dem Kunden ab. Auch in diesem Fall richten sich Funktionen, Verfügbarkeit, Schnittstellen, Sicherheitsmaßnahmen, Datenverarbeitung, Support, Preise, Nutzungsbedingungen, Lizenzmodelle, Sperrungen, Einschränkungen und Änderungen des Drittanbieter-Tools nach den Vorgaben und Leistungen des Drittanbieters, soweit diese nicht von der Anbieterin zu vertreten sind.

(4)Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Lizenzen, Nutzerrechte, Administrationsrechte, Schnittstellen, Zahlungsdaten, Freigaben, Systemzugänge, API-Schlüssel, Tokens und sonstigen Berechtigungen rechtzeitig bereit, soweit diese nicht ausdrücklich von der Anbieterin bereitzustellen sind.

(5)Änderungen eines Drittanbieter-Tools können Anpassungsbedarf an Workflows, Automatisierungen, Schnittstellen, Prompts, Regeln, Konfigurationen oder Dokumentationen auslösen. Der hierfür erforderliche Aufwand ist gesondert zu vergüten, soweit die Anpassung nicht ausdrücklich vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist.

(6)Soweit der Einsatz eines Drittanbieter-Tools eine Auftragsverarbeitung, den Einsatz eines Unterauftragsverarbeiters oder eine sonstige datenschutzrechtliche Vereinbarung erfordert, stimmen die Parteien die hierfür erforderlichen Regelungen vor Beginn der betreffenden Verarbeitung ab.

§ 6 KI-Systeme und KI-Compliance

(1)Die Anbieterin darf KI-Systeme zur Leistungserbringung einsetzen oder deren Einsatz beim Kunden empfehlen, einrichten, konfigurieren, anbinden oder betreuen, soweit dies für die vereinbarte Leistung zweckmäßig ist und keine abweichende Vereinbarung besteht.

(2)Der Kunde informiert die Anbieterin vor Beginn der betreffenden Leistung, wenn ein KI-System für Zwecke eingesetzt werden soll, die eine besondere rechtliche, technische oder organisatorische Prüfung erfordern können. Dies gilt insbesondere bei Einsatzbereichen mit Bezug zu Bewerbern, Beschäftigten, Leistungs- oder Verhaltenskontrolle, Bonitäts- oder Risikobewertung, Scoring natürlicher Personen, biometrischen Daten, Gesundheitsdaten, Verbrauchern, individueller Preis- oder Angebotssteuerung, automatisierter Kundenkommunikation oder sonstigen Entscheidungen mit erheblicher Wirkung für natürliche Personen.

(3)Eine rechtliche Prüfung nach der Verordnung (EU) 2024/1689, eine Einstufung als verbotenes KI-System oder Hochrisiko-KI-System, eine Datenschutz-Folgenabschätzung, eine Grundrechte-Folgenabschätzung, die Prüfung von Anbieterpflichten, Betreiberpflichten oder Transparenzpflichten, die Erstellung technischer KI-Compliance-Dokumentation sowie die Umsetzung organisatorischer KI-Compliance-Maßnahmen sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

(4)Schulungen, Einweisungen oder sonstige Maßnahmen zur KI-Kompetenz des Kunden oder seiner Mitarbeiter sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Eine technische oder fachliche Einweisung in ein konkret eingerichtetes Arbeitsergebnis begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine allgemeine KI-Schulung und keine KI-Compliance-Beratung.

(5)Der Kunde wird die Anbieterin nicht anweisen, KI-Systeme für Zwecke einzusetzen, die nach anwendbarem Recht, insbesondere nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/1689, verboten sind. Der Kunde stellt der Anbieterin keine personenbezogenen Daten, besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, API-Schlüssel, vertraulichen Informationen oder sonstigen besonders schutzbedürftigen Inhalte zur Eingabe in KI-Systeme bereit, wenn die hierfür erforderlichen rechtlichen, vertraglichen und organisatorischen Voraussetzungen nicht vorliegen.

(6)Ergebnisse von KI-Systemen sind vor geschäftlicher, technischer, rechtlicher oder sonst erheblicher Verwendung vom Kunden zu prüfen, soweit keine ausdrückliche Prüfungspflicht der Anbieterin vereinbart ist. Dies gilt insbesondere für Inhalte, Empfehlungen, Klassifizierungen, Bewertungen, Prognosen, Preisvorschläge, Kampagnenvorschläge, Kundenkommunikation und sonstige Ergebnisse mit möglicher Außenwirkung oder wirtschaftlicher Bedeutung.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1)Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, einer Leistungsbeschreibung, einem Statement of Work, einem Retainer-Vertrag oder einer sonstigen Vereinbarung der Parteien.

(2)Soweit keine Pauschalvergütung vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zu den vereinbarten Stundensätzen.

(3)Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

(4)Reisekosten, Auslagen, Lizenzkosten, Tool-Kosten und sonstige Fremdkosten sind gesondert zu vergüten, wenn sie vereinbart oder vom Kunden freigegeben wurden.

(5)Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(6)Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann die Anbieterin die weitere Leistungserbringung nach vorheriger Ankündigung aussetzen.

(7)Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 8 Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

(1)Arbeitsergebnisse sind nur die im Angebot, in der Leistungsbeschreibung, im Statement of Work, im Retainer-Vertrag oder in der sonstigen Vereinbarung ausdrücklich bezeichneten Ergebnisse.

(2)Vorbestehende Materialien, Methoden, Frameworks, Templates, Prompt-Strukturen, Automatisierungs-Bausteine, Konzepte und Know-how der Anbieterin bleiben der Anbieterin vorbehalten.

(3)Nach vollständiger Zahlung der für das jeweilige Arbeitsergebnis geschuldeten Vergütung erhält der Kunde an dem Arbeitsergebnis ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für eigene interne Geschäftszwecke.

(4)Der Kunde ist ohne Zustimmung der Anbieterin nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse der Anbieterin an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, zu lizenzieren, öffentlich zugänglich zu machen oder für Beratungsleistungen gegenüber Dritten zu verwenden.

(5)Die Anbieterin darf allgemeines Know-how, Methoden, Ideen, Konzepte, Bausteine und Erfahrungen, die bei der Leistungserbringung entstehen oder verwendet werden, auch für andere Kunden nutzen, soweit keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.

§ 9 Änderungen durch den Kunden oder Dritte

(1)Verändert der Kunde oder ein Dritter Einstellungen, Prompts, Workflows, Automatisierungen, Schnittstellen, Datenstrukturen, Benutzerrechte, Code, Konfigurationen oder sonstige von der Anbieterin eingerichtete Bestandteile, ist die Anbieterin für daraus entstehende Fehler, Ausfälle, Sicherheitsrisiken, Datenverluste oder sonstige Nachteile nicht verantwortlich.

(2)Dies gilt nicht, soweit die Anbieterin die Änderung veranlasst oder ausdrücklich freigegeben hat.

(3)Mehraufwand zur Prüfung, Wiederherstellung oder Anpassung geänderter Systeme ist gesondert zu vergüten, soweit die Änderung nicht von der Anbieterin zu vertreten ist.

§ 10 Abnahme und Leistungsbestätigung

(1)Eine Abnahme findet nur statt, soweit ausdrücklich ein abnahmefähiges Arbeitsergebnis vereinbart ist.

(2)Der Kunde prüft ein zur Abnahme bereitgestelltes Arbeitsergebnis innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe. Wesentliche Mängel sind innerhalb dieser Frist nachvollziehbar mitzuteilen.

(3)Erfolgt innerhalb der Prüffrist keine Mitteilung wesentlicher Mängel, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen, wenn die Anbieterin den Kunden bei Übergabe auf diese Folge hingewiesen hat.

(4)Bei Leistungen ohne vereinbarte Abnahme kann die Anbieterin nach Abschluss der Leistung eine Leistungsbestätigung verlangen.

§ 11 Datenschutz

(1)Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2)Soweit im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO erfolgt, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung die hierfür erforderlichen Auftragsverarbeitungsverträge.

§ 12 Subunternehmer

(1)Die Anbieterin darf zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer einsetzen.

(2)Die Anbieterin bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

(3)Soweit Subunternehmer Zugriff auf vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten erhalten, verpflichtet die Anbieterin diese angemessen zur Vertraulichkeit und, soweit erforderlich, zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1)Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, einer Leistungsbeschreibung, einem Statement of Work, einem Retainer-Vertrag oder einer sonstigen Vereinbarung der Parteien.

(2)Soweit keine Laufzeit vereinbart ist, können laufende Dienstleistungen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(3)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4)Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.

§ 14 Haftung

(1)Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2)Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3)In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4)Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung nach Absatz 2 zusätzlich begrenzt auf die Nettovergütung des betroffenen Auftrags. Bei laufenden Leistungen ist die Haftung nach Absatz 2 begrenzt auf die Nettovergütung, die der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis für die betroffene laufende Leistung gezahlt hat.

(5)Die Anbieterin haftet nicht für das Ausbleiben eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Dies gilt insbesondere für Umsatzsteigerungen, Kostensenkungen, Margenverbesserungen, Lead-Zahlen, Conversion Rates, Ranking-Ergebnisse, Kampagnenerfolge oder sonstige geschäftliche Kennzahlen.

(6)Die Anbieterin haftet nicht für wirtschaftliche Entscheidungen des Kunden, die dieser auf Grundlage von Empfehlungen, Analysen, Konzepten oder sonstigen Arbeitsergebnissen trifft, soweit der Anbieterin keine Pflichtverletzung zur Last fällt.

(7)Die Anbieterin haftet nicht für Umstände, die von Drittanbietern verantwortet werden, soweit der Anbieterin keine eigene Pflichtverletzung zur Last fällt.

(8)Die Anbieterin haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde oder ein Dritter Arbeitsergebnisse, Einstellungen, Prompts, Workflows, Automatisierungen, Schnittstellen, Daten, Code oder Konfigurationen verändert, erweitert oder außerhalb des vereinbarten Zwecks nutzt.

(9)Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1)Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

(3)Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Mai 2026

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